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Qualifizierter Nachweis für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten (z.B. Eternitplatten auf Dächern und Fassaden)


Als einer der wenigen Malerbetriebe im Saarland darf die Fa. Vesta Asbestzementprodukte entfernen. Der Geschäftsführer der Fa. Vesta, Herr Johannes Schmitt, ist im Besitz des Sachkundenachweises der TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Vier Mitarbeiter haben die für die Durchführung der Arbeiten vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung. Ebenso halten wir die notwendige Schutzausrüstung sowie die erforderlichen Arbeitsgeräte vor.

In keinem Bundesland sind so viele Anwesen mit asbesthaltigen Fassadenplatten versehen, wie im Saarland. So lange diese Produkte auf dem Dach liegen bzw. an der Fassade hängen, passiert nichts. Erst beim Entfernen dieser Produkte besteht die Gefahr, daß die gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden. Bei diesen Asbestfasern handelt es sich um Gefahrstoffe. Da diese Fassadenplatten nur sehr aufwändig gereinigt werden dürfen, rentiert sich i.d.R. auch kein Anstrich. Für Renovierungsarbeiten an der Fassade müssen diese Platten also i.d.R. entfernt werden. Dieses Entfernen darf grundsätzlich auch vom Hausbesitzer durchgeführt werden. Dieser benötigt zur Durchführung dieser Arbeiten nicht den „qualifizierten Nachweis“ (Lehrgang mit der Prüfung). Wenn sich der „Privatmann“ allerdings nicht an die Vorschriften der TRGS 519 für die Entfernung und die Entsorgung hält, läuft er mit großer Wahrscheinlichkeit Gefahr, sich strafbar zu machen.

Beim Landeskriminalamt wurde eine Abteilung für die Verfolgung von Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung eingerichtet. Durch die umfangreiche Berichterstattung in den Medien, wissen zudem immer mehr Menschen über die Gefahren, die von der Entfernen und der Entsorgung von Asbestzementprodukten ausgehen, Bescheid. Es werden immer mehr Anzeigen erstattet, die dann alleine im privaten Bereich im Saarland zu jährlich 4 bis 5 Strafanzeigen führen. Die Strafen sind empfindlich. Personen, die diese Arbeiten durchführen wollen, müssen sich darüber im Klaren sein und die Arbeiten nur dann angehen, wenn sie in der Lage sind, die Vorgaben zu erfüllen.

Für weitere Infos können Sie sich gerne mit der Berufsgenossenschaft Bau in Saarbrücken Tel. (0681) 588000 in Verbindung setzten.